Warum wird bei Kindern gespart, statt Unterhalt konsequenter einzutreiben?
Die Bundesregierung diskutiert derzeit eine Kürzung des Unterhaltsvorschusses. Künftig sollen Kinder diese Leistung nur noch bis zum 15. Lebensjahr erhalten. Für viele Alleinerziehende hätte das erhebliche finanzielle Folgen – und das in einer Situation, die für viele Familien schon heute existenzbedrohend ist.
Bereits jede dritte Ein-Eltern-Familie in Deutschland lebt unterhalb der Armutsgrenze. Als arm gilt, wer – einschließlich Sozialleistungen – weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat. Für Alleinerziehende mit einem kleinen Kind liegt diese Grenze aktuell bei 1.879 Euro netto im Monat.
Kürzungen treffen die Falschen
Fällt der Unterhaltsvorschuss für 16- und 17-Jährige weg, fehlen betroffenen Alleinerziehenden künftig monatlich pro Kind bis zu 394 Euro. Dabei springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss nur dann ein, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Aus unserer Sicht stellt sich deshalb eine grundlegende Frage: Warum wird bei Kindern gespart, statt die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen wirksamer zu gestalten?
Denn die Zahlen zeigen ein deutliches Problem: Der Staat holt derzeit nur rund 17 Prozent der ausgezahlten Unterhaltsvorschüsse von den unterhaltspflichtigen Elternteilen zurück. Statt die Unterstützung für Familien zu kürzen, sollte die Rückgewinnung offener Forderungen daher deutlich verbessert werden.
Ein Blick nach Norwegen macht deutlich, dass andere Wege möglich sind. Dort übernimmt die staatliche Arbeits- und Wohlfahrtsverwaltung nicht nur die Berechnung und Auszahlung von Unterhaltsleistungen, sondern setzt offene Forderungen bei Bedarf auch konsequent durch – unter anderem durch den direkten Einzug vom Einkommen.Statt die finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende zu reduzieren, investiert Norwegen in ein wirksames Forderungsmanagement. Genau dort sollte auch die politische Debatte in Deutschland ansetzen.
Stiftung unterstützt Petition des VAMV
Die Stiftung Alltagsheld:inne unterstützt als Erstunterzeichnerin deshalb die Petition „Unterhaltsvorschuss nicht streichen!“ des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV).
Kinder dürfen nicht die Leidtragenden einer ineffizienten Rückholung von Unterhaltszahlungen werden. Wer Familien wirksam unterstützen will, sollte die Verantwortung dort konsequent einfordern, wo sie hingehört – bei den unterhaltspflichtigen Elternteilen, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen.
Bildnachweis: Susanne Troll, Köln