Die Politik muss den Zugang zu Wohnraum für Alleinerziehende verbessern. Eine den Bedarfen von Alleinerziehenden entsprechende Wohnung in einem sicheren Mietvertragsverhältnis, bietet einen stabilen Rückzugsort und fördert das psychische Wohlbefinden des alleinerziehenden Elternteils und der Kinder.
Eine Wohnung in einer sicheren Wohnumgebung mit kurzen Wegen – Stichwort 15-Minuten-Stadt -, ist zentrale Bedingungen um den verdichteten Alltag zu bewältigen. Oft finden Alleinerziehende solche Rahmenbedingungen bisher jedoch nicht in für sie bezahlbaren Lagen. Häufig gelingt es Alleinerziehenden nur, eine Wohnung in den Außengebieten der Städte zu ergattern. Fahrzeiten zwischen Wohnort, Arbeitsstelle und Schulen verlängern sich. Kinder müssen ggfs. Schulen wechseln und neue Freund:innen finden. Für das alleinerziehende Elternteil können durch einen Wegzug aus der bisherigen Wohnumgebung soziale Kontakte und langjährig aufgebaute Unterstützungsstrukturen bei der Carearbeit wegbrechen. Immer häufiger leben Frauen mit Kindern weiter unfreiwillig mit dem Ex-Partner zusammen, auch wenn sie von schwierigen Familienverhältnissen oder sogar von Gewalt betroffen sind. Da muss sich dringend ändern.
Spezielle Förderprogramme zur Schaffung von Wohnraum für Alleinerziehende müssen durch die Politik aufgesetzt werden. Für bestimmte Gruppen, wie z.B. Studierende, Azubis oder behinderte Menschen existieren in Bundesländern (z.B. NRW) Sonderförderprogramme. Eine ähnliche Hilfestellung sollte auf Alleinerziehende als Zielgruppe übertragen werden, damit die notwendigen Anreize für Investoren gesetzt werden, bedarfsgerechte Wohnungen für Einelternfamilien zu errichten.
Alleinerziehende mit ihren Kindern sind bei der Vergabe von gefördertem Wohnraum vorrangig zu berücksichtigen. So erhöht sich die Chance am Wohnungsmarkt auf ein sicheres und stabiles Zuhause für sie.
Damit ein umfänglicher gemeinnütziger Sektor sich preisdämpfend auf den gesamten Wohnungsmarkt auswirkt, sind auch Alleinerziehende als besondere Zielgruppe einer neuen Wohngemeinnützigkeit zu definieren. Ein Wohngemeinnützigkeitsgesetz auf Bundesebene sollte nicht nur Steuererleichterungen auf die Vermietung von Wohnraum an Alleinerziehende deutlich unter marktüblichen Mieten vorsehen, sondern auch Förderungen für den Neubau bzw. den Umbau oder Modernisierungen im Bestand.
Alleinerziehende, die sich in akuten Trennungssituationen befinden oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, benötigen kurzfristig verfügbaren und bezahlbaren Übergangswohnraum. Übergangswohnungen, z.B. in Form von Gruppenwohnungen, sollten flächendeckend verfügbar sein, damit Alleinerziehende und ihre Kinder in ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben können. Dafür müssen der Aufbau und das Vorhalten von Übergangswohnungen durch kommunale und soziale Träger deutlich forciert werden.
Die Anbieter von digitalen Wohnungsbörsen und Social-Media-Plattformen sind für die Bedarfe von Alleinerziehenden am Wohnungsmarkt zu sensibilisieren. In digitalen Wohnungsbörsen und auf Social-Media-Plattformen könnten Wohnungsangebote für und Wohnungsgesuche von Alleinerziehenden sowie Angebote zum Wohnungstausch in eigenen Rubriken veröffentlicht werden. Mit Hilfe von sogenannten Matchingfunktionen könnte eine Vernetzung gleichgesinnter Alleinerziehender, mit Interesse an gemeinsamem Wohnen, vereinfacht werden. Die Politik muss solche Aktivitäten für Alleinerziehende fördern und unterstützen.