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Förderprogramm Gutes Wohnen für Alleinerziehende

Wir fördern gute Ideen zu gemeinschaftlichem Wohnen mit Alleinerziehenden

Wir finden, gemeinschaftliches Wohnen kann viele Vorteile für Alleinerziehende und ihre Kinder bringen: Gegenseitige Hilfen im Alltag und Unterstützung bei der Carearbeit, eingebunden sein in eine Gemeinschaft anstelle von Isolation, bezahlbarer Wohnraum anstelle profitgetriebener, stetig steigender Mietkosten, Möglichkeiten zur Mitgestaltung der Wohnsituation und der Wohnungszuschnitte, gemeinschaftlich genutzte Flächen, wie z.B. einem Gästezimmer zur Übernachtung eines Besuchers oder einen Gruppenraum, der auch für Kindergeburtstage und andere Feste genutzt werden kann, das Teilen von Aufgaben und eine gemeinschaftliche Nutzung von Dingen, wie z.B. Nähmaschine, Bobbycar, Kinderklamotten... Unterm Strich also eine Ersparnis an Kosten, ein Gewinn an Zeit sowie von mehr Lebensqualität.

Ihre Projektideen zu gemeinschaftlichem Wohnen sind gefragt, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wohnsituation Alleinerziehender und deren Kinder beitragen.

Sie haben ein innovatives Konzept und planen ein Wohnprojekt, dass Sie gemeinsam mit bzw. für Alleinerziehende umsetzen wollen? In einer Wohn – oder Hausgemeinschaft, als Clusterwohnung, in einem Mehrgenerationenwohnprojekt, oder, oder ….

Mit unseren Fördergeldern unterstützen wir gemeinnützige Initiativen und Organsiationen bei der Projektentwicklung und den finanziellen Mehraufwendungen, die in Projekten zur Beteiligung von Alleinerziehenden entstehen. Das können z.B. Kosten für eine Kinderbetreuung und die Raummiete für Gruppen- und Planungstreffen zum Aufbau einer Alleinerziehendengruppe sein oder Honorare für die Koordination und Begleitung des Gruppenaufbaus. Die Fördersumme beträgt bis zu 10.000 € je Projekt.

Planungs- und Baukosten, Baudarlehen oder Mittel zur Finanzierung, z.B. von Genossenschaftsanteilen, werden nicht von uns gefördert.

Grafik Kinderhand in Erwachsenenhand

Ein Antrag lohnt sich, wenn...

…Ihre Organisation und das geplante Projekt in unsere Förderrichtlinien passen. Dann freuen wir uns auf Ihren Antrag!
Eine Bewerbung um eine Förderung ist prinzipiell das ganze Jahr über möglich. Bitte beachten Sie jedoch für Ihre Planungen, dass für die Prüfung und Entscheidung über eine mögliche Förderung ab Antragsfrist etwa sechs Wochen benötigt werden. Fristen sind jeweils der 31. März sowie der 30. September eines Jahres.

Eine Förderung beantragen Sie bequem online in unserem Antragsportal.

Weitere Information & Beratung

Haben Sie noch Fragen zur Förderung eines Projekts oder zur Beantragung? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an antrag (at) alltagsheldinnen.org. Unsere Fachbereichsleiterin Gutes Wohnen, Britta Körschgen, berät Sie gern zu Ihrem Vorhaben telefonisch unter 02103 930 90 35. Gerne können Sie uns vorab auch eine kurze Ideenskizze zukommen lassen, um die Chancen auf Förderung einschätzen zu können.

Bisher geförderte Projekte im Schwerpunkt „Gutes Wohnen“