Presse
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Pressekontakt: Ricarda D. Herbrand, Leitung Kommunikation
Die Stiftung Alltagsheld:innen in ausgewählten Medien
Gewalt nach der Trennung: „Jugendämter und Familiengerichte schützen Mütter und Kinder oft nicht ausreichend“. Die Studie der Stiftung und Universität Bielefeld im Tagesspiegel, 07.05.2024
‚Ein Angebot ohne Nachfrage‘. Heidi Thiemann zu den Eckpunkten der Verantwortungsgemeinschaft – Deutsche Welle, 17.02.2024
Familienrechtsreform: Der Stiftung Alltagsheld:innen geht sie nicht weit genug – Interview in der tageszeitung, 18.01. / 23.01.2024
Der Offene Brief zu Lindners Äußerungen über Alleinerziehende in Tagesspiegel, taz, Berlin.Table, ZEIT online, Spiegel, NZZ , Bericht aus Berlin (ARD) u.a., 30.08.-03.09.2023
Thiemann kritisiert Buschmanns Reformpläne zum Unterhaltsrecht in Bericht aus Berlin, heute, Tagesschau, heute journal, Tagesthemen, WDR Aktuelle Stunde, tagesschau.de, zdf.de, wdr.de, handelsblatt.de, RND.de, phoenix – 19./20.08.2023
Verantwortungsgemeinschaft: Besser die Kindergrundsicherung – Tagesspiegel, 10.6.2023
Heidi Thiemann zur geplanten Verantwortungsgemeinschaft für Alleinerziehende – ZEIT Online, 24.3.2023
Heidi Thiemann zu Gast bei ZDF Volle Kanne, 15.3.2023
Heidi Thiemann zu Gast im Studio – WDR hier und heute, 14.3.2023
„Lebe über meine Verhältnisse“: Wie die Inflation Alleinerziehende in die Armut drängt – Kölner Stadtanzeiger, 13.3.2023
Mütter in der Armutsfalle: „Als Alleinerziehende ist man unsichtbar“ – Rheinische Post, 9.3.2023
Finanzhilfen für Alleinerziehende – ZDF WISO, 6.3.2023
Alltagsheld:innen aus Hilden: Diese Stiftung hilft Alleinerziehenden – Rheinische Post Hilden, 3.3.2023
Bundesweite Aktion: Energie-Soli für Alleinerziehende – Bioboom, 28.2.2023
Equal Care Day: Sorgearbeit wird noch immer nicht wertgeschätzt – General-Anzeiger Bonn, 22.2.2023
Entlastung wegen Energiepreisen: Wenn die Zivilgesellschaft regelt – taz, 24.1.2023
Die Krisenmanagerin – Dossier über Alleinerziehende, Die ZEIT, 28.09.2022
Beratungslücke für Alleinerziehende schließen – Die kostenlose »Hotline Familienrecht« will Alleinerziehende bei Rechtsfragen unterstützen, nd, 19.05.2022
Neue Studie: Wie Gerichte und Jugendämter Kinder gefährden – Heidi Thiemann zur Studie „Familienrecht in Deutschland“ von Wolfgang Hammer, shz. 05.04.2022 & Erwähnung in der taz 04.04.2022
Noch kein großer Wurf – Interview mit Heidi Thiemann zum Ampel-Koalitionsvertrag, taz. 07.12.2021
Alleinerziehend – was dringend anders werden muss – Interview mit Heidi Thiemann im Gespräch mit Julia Schmidt-Jortzig im Podcast Elterngespräch, Folge 164, des Magazins Eltern, November 2021
Wir brauchen eine Kindergrundsicherung! – Heidi Thiemann im BRIGITTE-Interview über Alleinerziehende und die Bundestagswahl, 01.09.2021
Interview mit Heidi Thiemann zur Aktion Alleinerziehende entlasten im rbb radio 88.8, 26.07.2021
Mütter sollten immer auch an die Trennung denken – Heidi Thiemann zum Start der Stiftung. Neues Deutschland, 19.02.2021
Alleinerziehende am Limit, Süddeutsche Zeitung, 28.01.2021
Stiftungs-Initiatorin Heidi Thiemann im Interview zum Start der neuen Stiftung, mdr Radio Jump, 21.01.2021
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Aktuelle Pressemitteilungen
UMGANGSRECHT: GEWALT WIRD NICHT ERNST GENOMMEN
Beratungserfahrungen von Alleinerziehenden im Familienrecht
Hilden, 30. April 2024 – Belastende Umgangsregelungen, intransparente Gerichtsentscheidungen und zu wenig Berücksichtigung von Partnerschaftsgewalt – das ergibt eine neue Studie der Stiftung Alltagsheld:innen in Kooperation mit der Universität Bielefeld, die heute veröffentlicht wurde. Die Kooperationsstudie „Beratungserfahrungen bei Trennung und Scheidung aus der Perspektive von Ein-Eltern-Familien vor dem Hintergrund von Familien- und Kindschaftsrecht“ beleuchtet einen in der deutschen Forschung bisher kaum untersuchten Bereich.
4. Held:innen-Debatte beleuchtet mit Bundestagsabgeordneten Nachbesserungsbedarfe
Hilden/Berlin, 14. Dezember 2023 – Am Freitag, 8.12.23, diskutierten die Bundestagsabgeordneten Silvia Breher (CDU), Sarah Lahrkamp (SPD), Heidi Reichinnek (Die Linke) und Nina Stahr (B90/Die Grünen) in der Heldinnen-Debatte der Stiftung Alltagheld:innen, wie eine Kindergrundsicherung aussehen müsste, von der alleinerziehende Familien profitieren. Rund 100 Menschen aus verschiedensten Institutionen und Organisationen bundesweit folgten der Einladung der Stiftung Alltagsheld:innen, des Bundesverbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und des Bundesverband Selbsthilfe-Initiative Alleinerziehender (SHIA) zur Diskussionsrunde.
Die Familienpolitikerinnen debattierten mit den Alleinerziehenden-Organisationen Knackpunkte des Gesetzentwurfs – darunter die unzureichende Abstimmung mit anderen Rechtsbereichen oder die fehlende Berücksichtigung von Umgangsmehrbedarfen. Die Veranstalterinnen legten außerdem noch einmal in punkto Erwerbsanreize und Rahmenbedingungen für Alleinerziehende den Finger in die Wunde.
Miriam Hoheisel, Geschäftsführerin des VAMV-Bundesverbands, urteilte über die bisherigen Regelungen im Gesetzentwurf mit Blick auf Kindesunterhalt, der parallel den Zusatzbetrag und das Wohngeld reduziert: „Die Kindergrundsicherung darf die Schnittstellenprobleme nicht wieder verschärfen und hinter bereits umgesetzte Reformen wie die des Kinderzuschlags 2019 zurückfallen. Das wäre vor allem für Ein-Eltern-Familien fatal.“ Kritik gab es auch von Anja Klamann, Vorstandsmitglied bei SHIA, an der fehlenden Berücksichtigung von Umgangsmehrbedarfen: „Der Kinderzusatzbetrag inklusive der Wohnkosten für das Kind soll zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden. Ein-Eltern-Haushalte erhalten so nur noch Leistungen für das Kind für die Tage, an denen es sich in ihrem Haushalt aufhält. So entsteht eine Unterfinanzierung, das Risiko von Kinderarmut wird damit erhöht statt bekämpft“.
Heidi Thiemann, geschäftsführende Vorständin der Stiftung Alltagsheld:innen, übte Kritik an der Koppelung von Unterhaltsvorschuss an Einkommen bereits ab dem 7. Lebensjahr des Kindes: „Für Alleinerziehende ist das ein eklatanter Schritt zurück, und das trotz hoher Kinderarmut. Es braucht verlässliche Kinderbetreuung und familienfreundliche Arbeitszeiten, keine Erwerbsanreize für Alleinerziehende. Selbst der Bundesrat fordert die Rücknahme dieser verschärften Anspruchsvoraussetzungen.“
KRITIK DER ALLEINERZIEHENDEN-ORGANISATIONEN FINDET GEHÖR
Die Bundestagsabgeordneten bezogen zu den Kritikpunkten Position. Die familienpolitische Berichterstatterin der SPD-Fraktion, Sarah Lahrkamp, verlieh der Notwendigkeit einer gerechteren Verteilung Nachdruck: „Es ist an der Zeit, dass Familien, insbesondere Alleinerziehende, die tagtäglich hart arbeiten und dennoch jeden Euro umdrehen müssen, die Unterstützung erhalten, die ihren Kindern zusteht. Deswegen setzen wir uns zurzeit im parlamentarischen Verfahren intensiv dafür ein, dass die Verteilungsfrage in unserer Gesellschaft zugunsten einer stärkeren und gerechteren Zukunft unserer Kinder gelöst wird.“
KRITIK AN ERWERBSANREIZEN VON ALLEN ABGEORDNETEN
Die in der Kindergrundsicherung vorgesehenen Erwerbsanreize für Alleinerziehende ernteten unisono von allen Abgeordneten Kritik. Nina Stahr, Mitglied im Familienausschuss und bildungspolitische Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, betonte mit Blick auf Alleinerziehende: „Es geht an der Lebenswirklichkeit vorbei, ihnen Erwerbsanreize zu setzen. Und auch die temporären Bedarfsgemeinschaften nehmen wir genau unter die Lupe. Erfreulich ist, dass wir den Kindergeldübertrag abschaffen, den Kindergarantiebetrag automatisch an die Preisentwicklung anpassen und ein Teil der Alleinerziehenden mit der Kindergrundsicherung mehr vom Unterhalt behält.“
Die Oppositionspolitikerinnen beanstandeten die Kindergrundsicherung in der jetzigen Form. So bemängelte Heidi Reichinnek (Die Linke), dass ausgerechnet Alleinerziehende „wegen eines angeblich nötigen Erwerbsanreizes noch weiter gegängelt werden. Dass der Finanzminister dabei mit schlicht falschen Zahlen zur Erwerbsquote hantiert“, sich bis heute dafür aber nicht entschuldigt habe, sei ein Skandal. „Eine echte Kindergrundsicherung bedeutet auch spürbare Leistungserhöhungen, alles andere ist Augenwischerei“, stellte Reichinnek klar.
Laut Einschätzung von Unionspolitikerin Silvia Breher bringe die derzeitige Kindergrundsicherung „insbesondere für Alleinerziehende neue und zusätzliche Nachteile mit sich.“ Zudem werde, statt Bürokratie abzubauen, neue kostenträchtige Bürokratie geschaffen. „Was wir brauchen, sind einfache, automatisierte und digitale Verfahren. Was wir vor allem auch für Alleinerziehende brauchen, sind zielgenaue Unterstützungsleistungen und gute Rahmenbedingungen. Nur durch einen aufeinander abgestimmten Maßnahmenmix geben wir den Kindern gute Startchancen für ihr Leben.“
Die Held:innen-Debatte ist ein Online-Diskussionsformat der Stiftung Alltagsheld:innen. Seit 2022 lädt die Stiftung zu verschiedenen Dachthemen Gäste aus Verbänden, Organisationen, Politik oder Wissenschaft zum Austausch ein.
Hilden/Berlin, 25. August 2023 – Die Eckpunkte zur Unterhaltsreform von Bundesjustizminister Marco Buschmann ernten von Heidi Thiemann, geschäftsführende Vorständin der Stiftung Alltagsheld:innen, Kritik: „Die vorhandenen Daten belegen, dass Kinderarmut fast jeden zweiten Alleinerziehenden-Haushalt betrifft. Wenn Herr Buschmann den Kindern weitere Kürzungen ihrer Existenzsicherung zumuten möchte, ist das mit dem Kindeswohl nicht vereinbar.“
Strukturelle Veränderungen nicht zulasten von Frauen und Kindern
Die Carerarbeit fairer zu verteilen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Frauen sollen entlastet und Männer stärker einbezogen werden. Anreize zur Veränderung der strukturell erzeugten, ungleichen Verteilung zwischen Müttern und Vätern sollten deshalb bereits ab Familiengründung ansetzen. „Sie sollten nicht zulasten hauptbetreuender Mütter und Kinder nach Trennung individualisiert werden“, so Thiemann. Eine solche Veränderung müsse von der gesamten Gesellschaft getragen werden.
Steuererleichterung statt Unterhaltskürzung
Als Alternative schlägt die gemeinnützige Stiftung Alltagsheld:innen eine steuerrechtliche Lösung vor. Betreuen Unterhaltzahlende die gemeinsamen Kinder in größerem Umfang mit, wie es der Vorschlag von Buschmann vorsieht, sollte ihnen anstelle von Unterhaltskürzungen eine Steuererleichterung ermöglicht werden, ähnlich dem Sonderausgabenabzug für geschiedene Eheleute. Bei diesem können Unterhaltszahlungen an einen geschiedenen Partner steuerlich anteilig geltend gemacht werden. Im Falle der getrennten Eltern kann der Unterhalt zahlende Elternteil bisher nur den halben Kinderfreibetrag nutzen, auch, wenn er mehr als den Mindestunterhalt zahlt.
Thiemann: „Mit einer steuerrechtlichen Lösung kann einerseits der bestehende Unterhalt als Existenzsicherung des Kindes im Alleinerziehenden-Haushalt gewährleistet bleiben, andererseits den Mehrkosten des mitbetreuenden Elternteils Rechnung getragen werden. Das wäre eine faire Lösung für alle.“
Zahlen, Daten, Fakten zu Alleinerziehenden finden Sie hier.
Hilden, 10. August 2023 – Heute ist die neue Video-Serie „Dein Trennungs-Wissen“ auf Youtube und Instagram gestartet. In acht Kurz-Videos liefert Rechtsanwältin Wiebke Wildvang kompakte Informationen zur geltenden Rechtslage im Falle einer Trennung oder Scheidung mit Kind/ern. Die Videos widmen sich etwa Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Kindesunterhalt, aber auch der Frage, was im Fall von häuslicher Gewalt zu beachten ist.
Info-Serie vermittelt Einstiegswissen
Das Infotainment-Format richtet sich vor allem an ‚frisch‘ Alleinerziehende oder Personen, die eine Trennung erwägen, und soll erste Kenntnisse zur Rechtslage im Familienrecht vermitteln. Die acht Folgen der Info-Serie erscheinen wöchentlich donnerstags auf Youtube, Instagram sowie der Website der Rechtshotline für Alleinerziehende.
„Mit der Info-Serie zum Familienrecht möchten wir kompakte Erst-Informationen bereitstellen und helfen, rasch die wichtigsten Basis-Fragen zu beantworten. Damit soll es Alleinerziehenden erleichtert werden, sich mit ihren Rechten nach einer Trennung vertraut zu machen und dazu beitragen, dass sich Trennungen nicht zu hochkonfliktiven Auseinandersetzungen entwickeln, die vor Gericht verhandelt werden“, sagt Heidi Thiemann, geschäftsführende Vorständin der Stiftung Alltagsheld:innen. „Diese Tendenz zeigt sich leider in den letzten Jahren zunehmend und führt zu Verarmung und großen psychischen Belastungen.“, so Thiemann.
Konflikte um Sorge- und Umgangsrecht nehmen zu
Die Anzahl der Umgangsverfahren an deutschen Familiengerichten hat sich in den vergangenen Jahren nahezu verdoppelt: von gut 22.000 Verfahren 1997 auf knapp 55.000 Verfahren im Jahr 2016. Diese Zahlen belegen, dass die Betreuung der Kinder im Alltag bei getrennten Eltern eine hohe Relevanz hat und scheinbar zunehmend mit gerichtlicher Hilfe geklärt werden muss. Gleichzeitig belasten gerichtlichen Auseinandersetzungen Ein-Eltern-Familien finanziell und insbesondere die Kinder auch psychisch über Jahre hin schwer. Um dies nach Möglichkeit zu vermeiden, ist eine fachlich gute Erstberatung nach der Trennung besonders wichtig.
Dein Trennungs-Wissen ist als neues Format Teil der Rechtshotline für Alleinerziehende – seit 2022 ein Beratungsangebot der Stiftung Alltagsheld:innen, unterstützt mit Mitteln der CMS-Stiftung. Mehr Infos sowie kostenfreie Erstberatung durch Rechtsanwält:innen gibt es unter hotline-familienrecht.de.
Die gemeinnützigen Organisationen SOLOMÜTTER, Fair für Kinder e. V. und Stiftung Alltagsheld:innen setzen zum 1. April der ungerechten Besteuerung Alleinerziehender mit einer gemeinsamen Datingplattform eine humorvolle Lösung entgegen: Unter Ein-Eltern-Ehe.de finden alleinerziehende Elternteile ab sofort potentielle Ehepartner:innen. So sollen sie vom Ehegattensplitting profitieren und gemeinsam Steuern sparen können.
Zur gemeinsamen Pressemitteilung
Zur Pressemitteilung auf Energie-Soli.org
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Hilden, den 30.08.2022 – Die Stiftung Alltagsheld:innen konnte heute in Hilden eine Spende der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert (HRV) für die erste bundesweite Hotline Familienrecht für Alleinerziehende entgegennehmen. Katarzyna Kowala-Stamm, Geschäftsstellenleiterin der Stiftung, dankte bei der Übergabe Oliver Radulovic von der Sparkasse HRV im Namen von Ein-Eltern-Familien: „Die im Mai gestartete Rechtshotline Familienrecht ist bereits jetzt bei Alleinerziehenden sehr begehrt, die Nachfrage nach der Rechtsberatung übersteigt die derzeitigen Kapazitäten deutlich. Die Spende hilft uns, dieses kostenlose Beratungsangebot bereitzustellen.“ Die Sparkassen-Mittel aus dem PS-Zweckertrag ermöglichen die technische Infrastruktur der Hotline.
Erschwerter Zugang zu Rechtsberatung für Alleinerziehende
Ein-Eltern-Familien haben strukturell bedingt einen erschwerten Zugang zu passender Rechtsberatung. „Alleinerziehende verfügen durch die Mehrfachbelastung von Erwerbs- und Carearbeit über wenig Zeit und geringere finanzielle Mittel. Sie können sich mit Rechtsfragen oft nicht einfach an eine Anwältin oder einen Anwalt wenden“, sagt Heidi Thiemann, geschäftsführende Vorständin der Stiftung Alltagsheld:innen. Niedrigschwellige, auf diesen Rechtsbereich spezialisierte Beratungsangebote sind hingegen bisher kaum vorhanden, im ländlichen Raum fehlen sie meist völlig.
Beratungsbedarf steigt seit einigen Jahren
Das Angebot trifft auf einen steigenden Beratungsbedarf: „In den vergangenen Jahren ist zu beobachten, dass der Bedarf nach spezialisierter Beratung in diesem Rechtsbereich deutlich zugenommen hat. Die Ausgestaltung der Betreuung gemeinsamer Kinder nach Trennung wird immer häufiger auch mit rechtlichen Mitteln ausgetragen“, so Thiemann. Eine Ursache dafür ist nach Ansicht der Stiftung u.a. fehlende oder nicht ausreichende rechtliche Beratung von Alleinerziehenden, um frühzeitig ihre Rechte zu kennen und auf dieser Basis passende Lösungen zu finden. Das Angebot kann dazu beitragen, möglichen Belastungen der Ein-Eltern-Familien durch langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vorzubeugen.
Ein persönlicher Beratungstermin à 30 Minuten bei einem Anwalt bzw. einer Anwältin der Hotline kann unter www.hotline-familienrecht.de gebucht werden. Die telefonische Rechtsberatung ist donnerstags zwischen 17 und 20 Uhr unter 0800 – 50 60 600 erreichbar (außer feiertags). Die Hotline wird von der Stiftung für die Dauer von einem Jahr bereitgestellt.
Stiftung Alltagsheld:innen startet kostenloses Beratungsangebot im Familienrecht
Hilden, den 18.05.2022 – Die Stiftung Alltagsheld:innen startet die erste deutschlandweite
Rechtshotline für Alleinerziehende, bei der sie sich kostenlos von Rechtsanwält:innen zum
Familienrecht beraten lassen können. Das Angebot soll erste örtliche Rechtsberatungsangebote
für diese Zielgruppe ergänzen und bundesweit zugänglich machen.
Erschwerter Zugang zu Rechtsberatung für Alleinerziehende
Ein-Eltern-Familien haben strukturell bedingt einen erschwerten Zugang zu passender
Rechtsberatung. „Alleinerziehende verfügen durch die Mehrfachbelastung von Erwerbs- und
Carearbeit über wenig Zeit und geringere finanzielle Mittel. Sie können sich mit Rechtsfragen oft
nicht einfach an eine Anwältin oder einen Anwalt wenden“, sagt Heidi Thiemann,
geschäftsführende Vorständin der Stiftung Alltagsheld:innen. Niedrigschwellige, auf diesen
Rechtsbereich spezialisierte Beratungsangebote sind hingegen bisher kaum vorhanden, im
ländlichen Raum fehlen sie meist völlig.
Beratungsbedarf steigt seit einigen Jahren
Das Angebot trifft auf einen steigenden Beratungsbedarf: „In den vergangenen Jahren ist zu
beobachten, dass der Bedarf nach spezialisierter Beratung in diesem Rechtsbereich deutlich
zugenommen hat. Die Ausgestaltung der Betreuung gemeinsamer Kinder nach Trennung wird immer häufiger
auch mit rechtlichen Mitteln ausgetragen“, so Thiemann. Eine Ursache dafür ist nach Ansicht
der Stiftung u.a. fehlende oder nicht ausreichende rechtliche Beratung von Alleinerziehenden,
um frühzeitig ihre Rechte zu kennen und auf dieser Basis passende Lösungen zu finden. Das
Angebot kann dazu beitragen, möglichen Belastungen der Ein-Eltern-Familien durch langwierige
gerichtliche Auseinandersetzungen vorzubeugen.
Ein persönlicher Beratungstermin à 30 Minuten bei einem Anwalt bzw. einer Anwältin der Hotline
kann unter www.hotline-familienrecht.de gebucht werden. Die telefonische Rechtsberatung ist
donnerstags zwischen 17 und 20 Uhr unter 0800 – 50 60 600 erreichbar (außer feiertags). Die
Hotline wird für die Dauer von einem Jahr bereitgestellt und anteilig aus Mitteln der Stiftung
Alltagsheld:innen sowie der CMS-Stiftung finanziert.
Hilden/Berlin, den 09.11.2021 – Bundesweite Alleinerziehenden-Verbände, -Vereine und -Akteur:innen fordern gemeinsam SPD, Grüne und FDP auf, die Belange von Ein-Eltern-Familien deutlicher in den Koalitionsverhandlungen zu berücksichtigen.
In einem acht Punkte umfassenden Papier fordern sie von den Ampel-Parteien eine armutssichere Kindergrundsicherung, die Beendigung der steuerlichen Benachteiligung von Alleinerziehenden, kostenlose, flexible und hochwertige Kinderbetreuung, bezahlbares Wohnen und die Prävention von Altersarmut durch Anerkennung häuslicher Carearbeit in der gesetzlichen Rente sowie die Anhebung des Rentenniveaus ein.
„Die vor der Wahl in Aussicht gestellte Kindergrundsicherung muss nun kommen, und zwar armutssicher, um Kinderarmut wirksam entgegenzutreten“, sagt Heidi Thiemann, geschäftsführende Vorständin der Stiftung Alltagsheldinnen. Mit Blick auf die steuerliche Ungleichbehandlung Alleinerziehender sagt Esther Konieczny, Vorständin des Vereins Fair für Kinder e.V.: „Familie ist da, wo Kinder sind. Die bisherigen Regelungen stellen Ein-Eltern-Familien und Familien ohne Trauschein deutlich schlechter als Ehepaare. Das muss sich endlich ändern.“
Birgit Uhlworm, SHIA-Bundesvorstandsvorsitzende, führt zur geforderten Kinderbetreuung in Kitas und Grundschulen aus: „Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab einem Jahr gilt seit 2013, ist aber in den vergangenen acht Jahren noch nicht flächendeckend realisiert worden. Es braucht hier deutlich mehr Anstrengungen, um den Rechtsanspruch des Kindes sicherzustellen und zu gewährleisten.“
Vielfalt im Familienrecht berücksichtigen
Neben sozialpolitischen und steuerrechtlichen Forderungen macht sich das Bündnis mit Blick auf Reformen im Familienrecht für den Erhalt der Vielfalt von Umgangsmodellen in Trennungsfamilien stark. „Familien leben in sehr verschiedenen Situationen und benötigen deshalb individuell passende Lösungen. Ein Wechselmodell als gesetzlichen Regelfall lehnen wir daher ebenso ab wie die gerichtliche Anordnung des Modells gegen den Willen eines Kindes oder Elternteils“, begründet Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. Darüber hinaus fordern die Alleinerziehenden-Verbände eine gesetzliche Neuregelung, die den Gewaltschutz stärkt: „Gemäß Istanbul-Konvention muss der Gewaltschutz gegenüber dem Umgangsrecht vorrangig behandelt und das Recht auf Gewaltfreiheit für gewaltbetroffene Elternteile und Kinder umsetzt werden“, erläutert Sybille Möller, Vorstandsvorsitzende der MIA – Mütterinitiative für Alleinerziehende. Ein automatisiertes gemeinsames Sorgerecht ab Geburt lehnen die Verbände ebenfalls ab. Eine solche Regelung verlöre die Kinder von Eltern aus dem Blick, die nicht gemeinsam Entscheidungen treffen können. Über 91 Prozent der Eltern treffen bereits heute im Geburtsjahr des Kindes die Entscheidung, miteinander für gemeinsame Kinder sorgen zu wollen. Bei den verbleibenden 9 Prozent sprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit gute Gründe dagegen.
Hilden, den 21.06.2021 – Um den Folgen der Pandemie entgegenzuwirken, setzen die Alltagsheld:innen, die erste bundesweite Stiftung für Alleinerziehende, unter dem Motto „Raus aus der Pandemie – Alleinerziehende entlasten“ eine eigene Corona-Hilfe auf. Die Förderung soll Projekte unterstützen, die gezielt Folgen und Belastungen für Ein-Eltern-Familien abfedern, welche sich aus der Pandemie ergeben. Von Projekten mit kurzfristigen Einzelfallhilfen, Freizeitangeboten oder Hausaufgabenhilfe für Kinder von Alleinerziehenden bis hin zu strukturell arbeitenden Projekten sind Förderanträge bei der Stiftung willkommen. Die Stiftungsmittel sollen durch Spenden aus einer begleitenden Spendenaktion ergänzt werden, um weitere Projekte zu ermöglichen.
55 Prozent der Alleinerziehenden stark oder sehr stark belastet
Heidi Thiemann, geschäftsführende Vorständin der gemeinnützigen Stiftung Alltagsheld:innen, begründet die Förderung damit, dass „die Corona-Pandemie zu zahlreichen negativen Veränderungen und Belastungen führt, deren Langzeitfolgen noch gar nicht absehbar sind. Was wir aber heute schon wissen: Besonders hoch sind die Belastungen und Folgen für jene, die bereits zu normalen Zeiten unter großem Druck standen. Zu diesen zählen vor allem Ein-Eltern-Familien.“ Eine jüngst publizierte Studie der Evangelischen Hochschule Dresden ergab, dass 55 Prozent der Alleinerziehenden seit der Pandemie stark bis sehr stark belastet sind. Vor der Pandemie waren es 27 Prozent.
Armutsgefährdung lässt sich nicht wegimpfen
Die Impfkampagne hat inzwischen Fahrt aufgenommen, wie lange die Pandemielage noch anhält, ist jedoch unklar. Die sekundären Pandemiefolgen führen vor allem Alleinerziehende in eine strukturelle Falle. „Alleinerziehenden drohen wachsende Armutsgefährdung durch Arbeitszeitreduktion oder Jobverlust, Verschuldung, mögliche Langzeitarbeitslosigkeit oder Erkrankungen aufgrund der langanhaltenden Überlastung, die nicht rasch kurierbar sind. Strukturelle Pandemiefolgen lassen sich nicht wegimpfen“, erklärt Thiemann. Die Strukturen zu verbessern sei in erster Linie Aufgabe der Politik. „Wir hoffen, dass die Politik aus den Erfahrungen der letzten Jahre gelernt hat und die in der Pandemie deutlich gewordenen strukturellen Defizite für Alleinerziehende endlich behebt“, äußerst Thiemann. „Wir als Stiftung für Alleinerziehende wollen auf die umfassenden Pandemiefolgen für Ein-Eltern-Familien aufmerksam machen und unterstützende Strukturen für Alleinerziehende auch für die Zeit nach Corona voranbringen“, so Thiemann.
Mit der Förderung der Stiftung und der angebundenen Spendenaktion werden vor allem Projekte von Basisgruppen und Selbsthilfe-Initiativen gefördert, die im direkten Kontakt mit Alleinerziehenden stehen und ihre Bedarfe kennen. Der Stiftung liegen bereits einige Projektanträge vor. Die ersten sind schon bewilligt, z.B. ein Hausbootprojekt für Kinder von Alleinerziehenden in Hamburg. „Wir sind für weitere Projekte offen. Und wir freuen uns natürlich ebenso über weitere Spenden, die zusätzliche Projekte ermöglichen und so viele Alleinerziehende erreichen“, sagt Thiemann abschließend.
Hilden, den 29.04.2021 – Die Forderung des FDP-Politikers Grigorios Aggelidis, Eltern bei der Corona-Impfung ab Mitte Mai zu priorisieren, ist gut, greift aber nach Ansicht der Stiftung Alltagsheld:innen zu kurz.
Heidi Thiemann, geschäftsführende Vorständin der Stiftung, begrüßt einerseits die Forderung nach einer Impf-Priorisierung von Eltern: „Der Schutz der Kinder, für die bisher noch keine Impfungen verfügbar sind, wird am besten über geimpfte Eltern sichergestellt“, so Thiemann. Sie weist jedoch darauf hin, dass auch in der Gruppe der Eltern eine genauere Differenzierung nach Bedarfslage notwendig sei: „Wir plädieren für eine Priorisierung für Eltern, die am dringendsten auf eine Impfung angewiesen sind: Das sind insbesondere Alleinerziehende, in deren Haushalt sich bei einer Covid19-Erkrankung kein zweiter Elternteil um die Kinder in Quarantäne kümmern kann.“
Ebenfalls verweist die Stiftung auf die Erkenntnisse aus der Kölner Studie, nach der insbesondere ärmere Stadtteile von hohen Inzidenzen betroffen sind, während wohlhabendere Stadtteile kaum mit Corona-Infektionen zu kämpfen haben. „Daher sollten neben Alleinerziehenden auch Eltern in stärker Corona-gefährdeten Stadtteilen bei der Impfung priorisiert werden“, so Thiemann.
Hilden, 19.01.2021 – Die gemeinnützige Stiftung Alltagsheld:innen hat mit einem soliden Startkapital von 1.200.000 Euro zum Beginn des Jahres 2021 ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist die erste Stiftung, die sich bundesweit ausschließlich für die Rechte von Alleinerziehenden einsetzt. Als Auftakt fördert sie Projekte, die Ein-Eltern-Familien in der Corona-Krise unterstützen.
In Deutschland ist jede fünfte Familie eine Ein-Eltern-Familie – es handelt sich dabei also nicht um ein Ausnahmephänomen, sondern um eine bedeutende Bevölkerungsgruppe. Von den etwa 2,6 Millionen Alleinerziehenden sind 90 Prozent Frauen. Ein erschreckend hoher Anteil lebt an der Armutsgrenze – es gibt in Deutschland kein größeres Armutsrisiko für Frauen, als ihre Kinder allein aufzuziehen. Die Corona-Pandemie stellt für Alleinerziehende eine weitere große Belastungsprobe dar: Sie müssen Berufstätigkeit und Kinderbetreuung, Homeoffice und Homeschooling unter einen Hut bekommen und sind dabei auf sich allein gestellt.
Die neu gegründete Stiftung Alltagsheld:innen setzt sich für Alleinerziehende ein: Sie macht durch politische Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit auf die Situation von Ein-Eltern-Familien aufmerksam und fördert wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Thema. Die Stiftung leistet keine Einzelfallhilfe, sondern finanziert Projekte, die geeignet sind, grundsätzlich und langfristig zur Verbesserung der konkreten Lebenssituation von Alleinerziehenden beizutragen. So zum Beispiel die Entwicklung innovativer gemeinschaftlicher Wohn- und Arbeitsplatzformen oder hochwertiger und bedarfsgerechter Kinderbetreuungsmodelle, die Ein-Eltern-Familien im Alltag entlasten können. Auch für Projekte im Ausland werden Mittel zur Verfügung gestellt. Erste Projektpartnerin der Stiftung ist eine Vereinigung alleinerziehender Frauen in Marokko, die sich „100% Mamans“ nennt.
In Deutschland startet die Stiftung mit Projekten zur gezielten Unterstützung von Alleinerziehenden in der Corona-Pandemie. Entsprechende Vorschläge und Anträge können ab sofort eingereicht werden. Außerdem ist es nun möglich, sich durch steuerlich absetzbare Spenden am weiteren Aufbau der gemeinnützigen Stiftung zu beteiligen und damit längst ausstehende Veränderungen zu einer geschlechtergerechteren Gesellschaft voranzutreiben.
Mit der Gründung der Stiftung Alltagsheld:innen verwirklichte die geschäftsführende Vorständin Heidi Thiemann ihren Traum von einer bundesweit tätigen Institution, die Alleinerziehende und deren Kinder in den Mittelpunkt rückt. Ausgangspunkt für ihre Vision waren persönliche und berufliche Erfahrungen. Die Kölner Ethnologin hat selbst zwei mittlerweile volljährige Söhne allein großgezogen.
„Alleinerziehenden fehlt es nicht nur an adäquater Unterstützung und Entlastungsoptionen. Sie werden darüber hinaus systematisch benachteiligt – finanziell, rechtlich und sozial. Das kann so nicht bleiben“, stellt Heidi Thiemann fest. „Ich bin deshalb sehr dankbar über die großzügige finanzielle Zuwendung unserer Gründungsstifter:innen und freue mich auf die Umsetzung innovativer Projekte und Maßnahmen, um die Situation von Ein-Eltern-Familien in Deutschland, aber auch in anderen Teilen der Welt, nachhaltig verbessern zu können. Wir sind überzeugt, dass viele Menschen den Wert unserer Ziele erkennen und unsere Arbeit durch Spenden langfristig unterstützen werden. Alle Spenden an unsere gemeinnützige Stiftung sind selbstverständlich steuerlich absetzbar.“
Die Stiftung Alltagsheld:innen sieht sich in der Tradition vieler anderer Initiativen und Verbände, die sich seit Jahrzehnten für die Interessen Alleinerziehender einsetzen. Bei der Entwicklung von Unterstützungsangeboten setzt die Stiftung auf eine gute Zusammenarbeit mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Die Stiftung mit Sitz in Hilden erlangte im November 2020 ihre Rechtsfähigkeit als eine der neuen Hybridstiftungen, die Verbrauchs- und Ewigkeitsstiftungsanteile enthalten. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
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Belegexemplare senden Sie gerne per Mail an presse [at] alltagsheldinnen.org oder postalisch an Alltagsheld:innen – Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden, Narzissenweg 10, 40723 Hilden.
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