Was wir fördern
Förder- und Richtlinien
Neuigkeiten zur Förderung
Bitte beachten Sie die folgenden Änderungen in der Förderung ab 2024:
– Anträge können nur noch online HIER gestellt werden
– Ab Herbst 2024 fördern wir ausschließlich Projekte zu unseren Arbeitsschwerpunkten.
– Die neuen Antragsfristen sind der 31. März und der 30. September.
– Gerne können Sie uns vorab eine kurze Ideenskizze zukommen lassen, um die Chancen auf Förderung einschätzen zu lassen.
Grundlegende Informationen
Als Stiftung für die Rechte Alleinerziehender fördern wir insbesondere innovative Projekte mit dem Ziel, die Lebenssituation von Einelternfamilien grundlegend zu verbessern und diskriminierende Strukturen abzubauen. Darüber hinaus beteiligen wir uns an der Finanzierung von Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zur Lebenssituation Alleinerziehender.
Besonders freuen wir uns über Anträge zu unseren Arbeitsschwerpunkten. Aktuell beschäftigt sich die Stiftung mit der Situation und Teilhabe von geflüchteten und zugewanderten Alleinerziehenden (Schwerpunkt Migrantische Alleinerziehende) und mit der Frage, wie Alleinerziehende gut und gemeinschaftlich wohnen können (Schwerpunkt Wohnen).
In der Regel fördern wir keine Einzelpersonen oder Familien, sondern nur gemeinnützige Organisationen. In Präzedenzfällen unterstützen wir Alleinerziehende bei Musterklagen, z.B. gegen Ungleichbehandlung im Steuersystem.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Unsere Förderrichtlinien finden Sie hier. Sie geben Ihnen einen Überblick über die Rahmenbedingungen, die Sie erfüllen bzw. beachten sollten. Gefördert werden neue und bestehende Aktivitäten, Bildungs- und Informationsarbeit sowie Kooperationsprojekte. Diese Übersicht hilft Ihnen zu entscheiden, in welche Förderlinie Ihr Projekt am besten passt.
Beantragung der Förderung
Wenn Ihre Organisation und das geplante Projekt in unsere Förderrichtlinien passen, freuen wir uns auf Ihren Antrag! Ab Januar 2024 können Sie die Förderung ausschließlich online hier beantragen. Die Anleitung zur Antragstellung sowie ein Musterantrag unterstützen Sie beim Ausfüllen des Online-Antrags. Der Antrag kann zwischengespeichert und bis zum Absenden weiter bearbeitet werden.
Weitere Informationen und Beratung
Sie können sich jederzeit um eine Förderung bewerben. Berücksichtigen Sie bei der Planung Ihres Projekts jedoch, dass für die Prüfung und Entscheidung über eine mögliche Förderung etwa sechs Wochen ab den folgenden Antragsfristen benötigt werden:
31. März
30. September
Sollten Sie Fragen zur Förderung Ihres Projektes oder zur Beantragung haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an: antrag [at] alltagsheldinnen.org. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch unter 02103 930 90 31.
Downloads
Richtlinien zur Förderung durch die Stiftung Alltagsheld:innen
Förderlinien
Handreicherung zur Beantragung
Musterantrag