Was wir fördern
Förderkriterien
Als Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden fördern wir insbesondere innovative Projekte mit dem Ziel, die Lebenssituation von Ein-Eltern-Familien grundlegend zu verbessern und diskriminierende Strukturen abzubauen. Außerdem unterstützen wir Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit über die Lebenssituation von Alleinerziehenden mit Zuschüssen.
Wir fördern in der Regel keine einzelnen Personen oder Familien. In Präzedenzfällen unterstützen wir Alleinerziehende, die ihre Rechte auf dem Rechtsweg durchsetzen wollen, z.B. bei einer Klage gegen die Ungleichbehandlung im Steuerrecht.
Unsere Förderkriterien finden Sie hier. Unsere Förderlinien können sie hier einsehen.

Förderantrag
Wenn auf Ihr Projekt unsere Förderkriterien zutreffen, freuen wir uns auf Ihren Antrag! Senden Sie uns dafür den ausgefüllten Förderantrag zusammen mit dem Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Bestätigung der Gemeinnützigkeit zu.
Förderantrag
Kosten- und Finanzierungsplan (mit dem Förderantrag einzureichen)
Fristen
Ihre Förderbewerbung können Sie uns jederzeit zusenden. Berücksichtigen Sie mit Blick auf Ihre Projekt-Timings jedoch, dass für die Prüfung und Entscheidung über eine mögliche Projektförderung folgende Einreichungsfristen je laufendem Jahr bestehen:
31.01.
31.05.
30.09.
Sollten Sie Fragen zur Förderung haben, wenden Sie sich gerne an antrag [at ]alltagsheldinnen.org.

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